Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (Weingutscout) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen durch das Ausfüllen und Zusenden des Buchungsformulars an den Reiseveranstalter. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine schriftliche Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung wesentlich vom Inhalt des Buchungsformulars ab, so wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für beide Seiten dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen von seiner Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in der webbasierten Präsentation (Internet) sowie den dem Buchungsformular beigefügten Angaben zu Übernachtungsorten und Leistungen. Bei Abweichungen zwischen der Internet-Präsentation und dem Buchungsformular beigefügten Angaben (z.B. Übernachtung und damit verbundene Preisänderung) gelten letztere. Von der Internetpräsentation abweichende Leistungen werden grundsätzlich nur nach Rücksprache mit den Reisenden angeboten und im Buchungsformular schriftlich bestätigt.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Ausgenommen hiervon sind witterungsbedingte Leistungspunkte, wie Weinlese oder generelle Arbeiten im Weinberg. Sollte aufgrund unvorhersehbarer Witterungsbedingungen die Weinlese an dem zugesagten Termin nicht stattfinden können, so wird dem Kunden ein attraktives Alternativprogramm mit dem Thema Wein auf dem Weingut geboten.
Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn die Leistungsträger aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und ähnliches) eine Preisänderung vornehmen. Im Fall einer nachträglichen Preisänderung oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens 22 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen, die im Reisepreis enthalten sind, erhält der Kunde keine Rückerstattung.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt hat schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen. Bei einem Rücktritt durch den Kunden können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und den entstandenen Aufwand verlangen. Der pauschalierte Anspruch auf diese Kosten schlüsselt sich wie folgt auf: Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn beträgt der Anspruch 5% des Gesamtreisepreises, mindestens aber 25 €. Bei kurzfristigem Reiserücktritt gelten folgende Gebühren in % vom Reisepreis: 2 - 1 Monat vor Reisebeginn 50%, 30 – 20. Tage vor Reisebeginn 75%, 19 - 10. Tag vor Reisebeginn 90 %. Weniger als 10 Tage vor Reisebeginn 100%. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der Rücktrittsmeldung. In Einzelfällen gelten die Rücktrittsbestimmungen der Hotels. Umbuchungswünsche des Kunden, die mit Beginn der Fristen für kurzfristigen Reiserücktritt erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (entsprechend o.g. Stornobedingungen) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Für die durch den Ersatz entstehenden Mehrkosten berechnen wir 10 €.
Nach Eingang des Buchungsformulars erhält der Kunde eine Rechnung, die zugleich als schriftliche Buchungsbestätigung gilt. Die Anzahlung, zur Vorfinanzierung von Fremd- und Eigenleistungen, beträgt pro Person 10% (mind. 25€) des Reisepreises und ist zahlbar ab Rechnungseingang. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei nicht fristgerechter Anzahlung ist Weingutscout berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wobei dem Anmelder die unter Punkt „Rücktritt“ zugrunde gelegten Gebühren entstehen. Darüber hinaus gehende, aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens unserer Leistungsträger uns tatsächlich entstehende Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollte die Reise Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen oder Ähnliches beinhalten, kann im Stornierungsfall die volle Höhe berechnet werden, falls kein Wiederverkauf mehr möglich ist. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Gutscheine verlieren nach einem Jahr nach Rechnungsdatum Ihre Gültigkeit
Wir haften im Rahmen der erforderlichen Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die aktiven Unternehmungen der Reise erfolgen auf eigenes Risiko. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Reiseteilnehmer erwartet. Weingutscout übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reiseteilnehmer mit seiner Anmeldung bestätigt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Fremdleistungen, die von uns lediglich vermittelt werden und als solche gekennzeichnet sind.
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise durch uns kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird. Der Reiseteilnehmer schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich unserer Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand ist Mainz (Sitz des Reiseveranstalters)
Verantwortlicher Reiseveranstalter: Weingutscout | Solveig Mink
Weinbergstraße 3 | 55296 Gau-Bischofsheim